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  1. Master. Für einen Masterstudiengang können Sie sich einschreiben, wenn Sie durch den Fachbereich zugelassen worden sind. Die Informationen zum Einschreibungsverfahren und die Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

  2. Einschreibung nach der Zulassung. In der Regel finden Sie die Informationen zur Einschreibung auf Ihrem Zulassungsbescheid. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie die notwendigen Informationen im Rahmen der Online-Einschreibung.

  3. Bewerbungsfristen. Online-Bewerbung ab Anfang Juni bis zum 15. Juli für alle Bewerber*innen (einschließlich Altabiturient*innen) Bekanntgabe der Ergebnisse ab Anfang August im Bewerbungsportal. Einschreibefristen. Die Einschreibungsfristen für das jeweilige Wintersemester werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

  4. studienservice.uni-bonn.de › Einschreibung- Universität Bonn

    Die Einschreibung für ein Promotionsstudium an der Universität Bonn erfolgt über dieses Portal. Hilfe bei technischen Problemen: Im Falle von technischen Problemen bei der Registrierung oder der Bewerbung kontaktieren Sie bitte den Support .

  5. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Bonn und beachten Sie die Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Zulassungsverfahren. Bitte richten Sie dringliche Anfragen frühzeitig an bzl-master-bewerbung@uni-bonn.de und die zuständigen Ansprechpartner.

  6. Die Einschreibung zu einem der drei Masterstudiengänge erfolgt nach Erhalt der Zulassung beim Studierendensekretariat der Uni Bonn. Ein Link aus dem Bewerbungsportal heraus führt Sie direkt zur Einschreibung.

  7. Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur nach erfolgreicher Studienplatzbewerbung möglich. Ob Ihr Wunschstudiengang aktuell einer Zulassungsbeschränkung unterliegt und welches Bewerbungsverfahren angewendet wird, können Sie in unserem Studienangebot nachschauen.