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  1. Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 sind ab 01.05.2024 bis zum 15.07.2024 für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester abzugeben (=Fristende). Leistungsnachweise bzw. Einstufungsbescheide können bis zum 01.09.2024 im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

  2. 07743 Jena Google Maps – Lageplan. +49 3641 9-411555. Zu den Beratungsangeboten. Zum Service-Desk. Öffnungszeiten: Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an. Telefonsprechstunde: Dienstag bis Donnerstag. 10 - 11 Uhr.

  3. Aus mehr als 200 verschiedenen Studienmöglichkeiten können Sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena wählen. Das Studienangebot reicht von vielfach nachgefragten Standarddisziplinen, internationalen Studiengängen bis hin zu seltenen „Orchideenfächern“ wie zum Beispiel Sprechwissenschaft und Phonetik oder Kaukasiologie.

    • Zulassungsfreie Fächer
    • Zulassungsbeschränkte Fächer
    • Internationale Studierende

    Bei Fächern ohne Zulassungsbeschränkung können Sie einfach einen Fachwechselantrag[pdf, 150 kb] stellen. Das geht in der Regel zum Wintersemester, in einigen Fächern aber auch zum Sommersemester. Manchmal können Sie sich sogar Leistungen anrechnen lassen. Dann starten Sie gleich in einem höheren Fachsemester. Alle Informationen zu Anrechnungsmöglic...

    Auch für zulassungsbeschränkte Fächer (NC) können Sie sich bewerben. Die Bewerbungsfrist und den Link zum Bewerbungsportal finden Sie über unser Studienangebot. Nach erfolgter Zulassung reichen Sie den Antrag auf Fachrichtungswechsel[pdf, 150 kb] zusammen mit dem Zulassungsbescheid bei Ihrer Studierendenverwaltung ein. Wenn Sie noch nicht so genau ...

    Internationale Studierende wenden sich bitte frühzeitig vor einem Fachwechsel an das Internationale Büro bzw. Master-Service-Zentrum. Die Mitarbeitenden beraten Sie gern zu folgenden Anliegen: 1. Bewerbungswege und -fristen 2. Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere bei zulassungsbeschränkten Fächern 3. Anerkennung bereits erbrachter Studienleistun...