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  1. Krankmeldung. I. Klausuren/Hausarbeiten/ mdl. Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Hierzu lassen Sie bitte das untenstehende Formular zur Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt/einer Ärztin ausfüllen und reichen es unverzüglich, spätestens innerhalb der ...

  2. Es muss zudem ein ärztliches Attest vorliegen, in dem bescheinigt wird, dass der oder die Studierende nicht prüfungsfähig ist. Eine Krankmeldung ohne diese Angabe ist für einen Rücktritt nicht ausreichend. Unabhängig davon sind die Prüfer durch den Prüfling selbst zu benachrichtigen.

  3. Krankmeldungen von Studierenden des IIT. Es ist nicht auszuschließen, dass man im Verlauf des Studiums und vor allem in der Prüfungszeit krank wird. In solchen Fällen gibt es einige prüfungsrelevante Hinweise, die das Verhalten der Studierenden bei Klausuren, Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen regeln und die unbedingt zu beachten sind:

  4. Sofern als triftiger Grund Prüfungsunfähigkeit aus eigenen gesundheitlichen Gründen geltend gemacht wird, füllen Sie die „Persönlichen Angaben“ (Punkt 1) auf dem „Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“ aus. Weiterhin ist die Prüfungsunfähigkeit durch ein Attest nachzuweisen.

  5. Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung bestätigt. Fügen Sie Ihrer formlosen Krankmeldung das hinterlegte Formular (PDF, 298 kB) bei.

  6. Krankmeldung. I. Klausuren/Hausarbeiten/ mdl. Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfung zurücktreten.

  7. 13. Mai 2024 · Das Prüfungsamt des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft ist für Ihre Prüfungsangelegenheiten (z. B. Anträge auf Zulassung zu Abschlussarbeiten, Krankmeldungen usw.) zuständig. Während der Öffnungszeiten beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen persönlich und nehmen Anträge und Abschlussarbeiten entgegen.