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  1. Ein Doppelstudium ist die Aufnahme zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenständigen Abschlüssen (z. B. Bachelor und Staatsexamen). Der Antrag auf Doppelstudium kann nur zum Folgesemester (d.h. nicht für die Vergangenheit) gestellt werden; frühestens wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn ...

  2. Ein Doppelstudium ist die Aufnahme zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenständigen Abschlüssen (z. B. Bachelor und Staatsexamen). Grundsätzlich genügt ein Antrag auf Doppelstudium, sofern Sie einen zulassungsfreien Studiengang zusätzlich aufnehmen wollen und die erforderliche Qualifikation besitzen. Der Antrag auf Aufnahme ...

  3. Fachwechsel oder Doppelstudium in einen Masterstudiengang oder in ein höheres Fachsemester können erst nach erfolgter Bewerbung und Zulassung bzw. Einstufung gestellt werden! (Für die Einstufung ist eigener Antrag an das Prüfungssekretariat erforderlich.)

  4. Studierende können auch zwei Masterstudiengänge als Doppelstudium aufnehmen. Dafür müssen Sie für beide Studiengänge zugelassen worden sein (und hierbei die Bewerbungsfristen beachten). Anschließend ist ebenso ein Antrag auf Doppelstudium zu stellen.

  5. Zunächst müssen Sie beim Studierendensekretariat den Antrag auf Doppelstudium einreichen. Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Doppelstudium .

  6. Wenn Sie in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten und die erforderliche Qualifikation besitzen, genügt grundsätzlich ein Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel.

  7. Eine Möglichkeit, die insbesondere bei einem Wechsel des Studiengangs innerhalb der Universität Passau oder durch einen Wechsel von außerhalb an die Universität Passau relevant ist, ist die Anrechnung von Leistungen, die vor Aufnahme Ihres derzeitigen Studiengangs erbracht wurden.