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  1. Der Sozialdienst plant mit dem Patienten und den Angehörigen zusammen die weitere Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Sozialdienst wird unterstützend und beratend tätig in folgenden Bereichen: Information zu Pflegeversicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI)

  2. Der Sozialdienst des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg unterstützt Patient*innen und Angehörige bei der Sicherung der ärztlichen und pflegerischen Nachsorge, Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, bei der Beantragung von Sozialleistungen, Anmeldung bei Selbsthilfegruppen etc. Der Sozialdienst ergänzt damit die ärztliche und ...