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  1. (1) Eine Studierende oder ein Studierender ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts anderes beantragt wird, zum Ende des laufenden Semesters.

  2. www.igb.uni-osnabrueck.de › studium_und_lehre › pruefungsamtFAQ - IGB - uni-osnabrueck.de

    Demnach kann einmalig ein Antrag an die Universität Osnabrück, PATMOS, 49069 Osnabrück oder der Antrag persönlich bei PATMOS im StudiOS, 3. Etage, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück abgegeben werden.

  3. Die Studierenden werden darüber von der Immatrikulation bis zur Exmatrikulation verwaltet. Die Onlinefunktionen auf Basis der Software HISinOne STU werden für Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Fristenüberwachung, Gebührenberechnung und Exmatrikulation verwendet.

  4. (1) Students shall be exmatriculated at any time following receipt of their written application. Any fees and charges that have already been paid shall be reimbursed if the application for exmatriculation is submitted within one month of lectures having commenced.

  5. Im Studium. Während des Studiums an der Universität Osnabrück stehen Ihnen zahlreiche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu Themen wie Auslandsaufenthalte, Prüfungen oder Stipendien zu beantworten. Deren Kontakte und viele weitere Infos – von organisatorischen Themen über Möglichkeiten politischen und ...