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  1. Die Unterscheidung zwischen freiem und natürlichem Willen ist insbesondere im Betreuungsrecht wichtig, da ein Betreuer nicht gegen den freien Willen eines Volljährigen bestellt werden darf (Abs. 2 BGB), wohl aber gegen seinen natürlichen Willen, falls dies in seinem wohlverstandenen Interesse liegt.

  2. Die Unterscheidung zwischen freiem und natürlichem Willen ist insbesondere im Betreuungsrecht wichtig, da ein Betreuer nicht gegen den freien Willen eines Volljährigen bestellt werden darf (§ 1814 Abs. 2 BGB). Durch das Fehlen eines freien Willens ist der Mensch weder geschäfts-noch einwilligungsfähig. Der natürliche Wille ist aber ...

  3. Freier Wille. Für den Begriff freier Wille oder Willensfreiheit gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Umgangssprachlich versteht man etwas anderes unter dem freien Willen als im juristischen oder psychologischen Sprachgebrauch. In der Philosophie wird der Begriff nicht einheitlich definiert.

  4. Wie kann man erkennen, ob ein Erblasser oder Vollmachtgeber unter einer übermäßigen Beeinflussung steht? Der Artikel erklärt die rechtlichen und medizinischen Kriterien für einen freien Willen und gibt Beispiele für unzulässige Einflussnahme.

  5. 26. Aug. 2023 · Der Wille ist als geistiger Akt stets freier Wille ( Freiheit ), d.h. er hat die Möglichkeit, unter mehreren Motiven zu wählen, sogar eines, das den eigenen Interessen entgegengesetzt scheint...

  6. g„leich differenziert das Gesetz zwischen dem freien Willen“ (§ 1896 BGB) b„zw. der freien Willensbestimmung“ (§ 104 BGB)„ und dem natürlichen Willen“ (§ 1906a BGB). Dieser Unterscheidung wird im Folgenden nachge-gangen. II. Begriffsbestimmungen Um die Bedeutung des natürlichen und des freien Willens im Bürgerlichen

  7. Der Artikel untersucht die Definition und Funktion des natürlichen Willens, der in § 1906a I 1. 3 des BGB geregelt ist. Er unterscheidet zwischen natürlichem Wille und freiem Wille und erarbeitet eine Willens- und Autonomievorstellung.