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  1. PDF. Die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 stellte einen Kompromiss zwischen den Grundsätzen der bürgerlich-demokratischen Reichsverfassung der Weimarer Republik und sozialistischen Verfassungsprinzipien – wie Gewalteneinheit und Wirtschaftsplanung – dar. Sie war gesamtdeutsch angelegt.

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      Die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 stellte...

  2. 1. Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.

  3. Zu den "Ursprüngen" der DDR-Verfassung von 1949 vgl. Entwurf der SED für eine Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. November 1946. Im Aufbau wurden durch § 2 des Gesetzes über die Bildung des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.

  4. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. vom 6. April 1968. (in der Fassung vom 7. Oktober 1974) [ INHALTSVERZEICHNIS: Präambel. Abschnitt I: Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung. Kapitel 1: Politische Grundlagen (Artikel 1-8) Kapitel 2: Ökonomische Grundlagen, Wissenschaft, Bildung und Kultur (Artikel 9-18)

  5. Schaubild für die Verfassung von 1949. Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den Dritten Deutschen Volkskongress gewählte Zweite Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu geltendem Recht.

  6. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (1949) vom 7. Oktober 1949. Präambel. A. Grundlagen der Staatsgewalt (Art. 1 bis Art. 5) B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt. I. Rechte des Bürgers. II. Wirtschaftsordnung. III. Familie und Mutterschaft. IV. Erziehung und Bildung. V. Religion und Religionsgemeinschaften. VI.

  7. (1) Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik üben ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. (2) Die Volksvertretungen sind die Grundlage des Systems der Staatsorgane.