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  1. Die Verfassung des Königreichs Belgien (französisch Constitution du Royaume de Belgique, niederländisch Grondwet van het Koninkrijk België) ist die in geänderter Fassung gültige Verfassung Belgiens vom 7. Februar 1831. Der Text der Verfassung ist auf Deutsch, Französisch und Niederländisch festgelegt.

  2. Die durch das Gesetz vom 5. Mai 1993 (in Kraft seit dem 18. Maii 1993) stark veränderte und erweiterte Verfassung wurde am 17. Februar 1994 im Staatsblatt des Königreichs Belgien als "koordinierte Verfassung Belgiens" (auch in deutscher Sprache) verkündet. Titel I. Das Staatsgebiet und seine Einteilung. Artikel 1. Belgien ist in Provinzen ...

  3. Ab dem Tod des Königs bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder des Regenten wird die verfassungsmäßige Gewalt des Königs im Namen des belgischen Volkes von den im Rat versammelten Ministern und unter ihrer Verantwortung ausgeübt.

  4. Ab dem Tod des Königs bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder des Regenten wird die verfassungsmäßige Gewalt des Königs im Namen des belgischen Volkes von den im Rat versammelten Ministern und unter ihrer Verantwortung ausgeübt.

  5. Die Verfassung und die sonstigen Gesetze über die politischen Rechte be- stimmen, welche Voraussetzungen neben der belgischen Staatsangehörigkeit für die Ausübung dieser Rechte zu erfüllen sind.

  6. Königreich Belgien. Verfassung vom 7. Februar 1831. Titel I - Das Staatsgebiet und seine Gliederung. Titel Ia - Die Gemeinschaften. Titel II - Die Belgier und ihre Rechte. Titel III - Die Gewalten Kapitel I. - Die Kammern Abschnitt I. - Die Abgeordnetenkammer Abschnitt II. - Der Senat Abschnitt III. - Die Gemeinschaftsräte Kapitel II.

  7. Die koordinierte Verfassung wurde im Belgischen Staatsblatt (B.S.) vom 17. Februar 1994 in allen drei Landessprachen (vgl. Art. 189 der Verfassung) veröffentlicht und trat am 27. Februar 1994 in Kraft. Die im Text der Verfassung wiedergegebenen Übergangsbestim-mungen sind als solche noch in Kraft. Die koordinierte Verfassung wurde abgeändert ...