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  1. Die oktroyierte Verfassung wurde vom preußischen König Anfang 1850 in Teilen abgeändert und löste als (Revidierte) Verfassung für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 die Verfassung von 1848 ab. Inhaltsverzeichnis. 1 Geschichtliche Rahmenhandlung. 2 Bestimmungen im Verfassungstext. 2.1 Grundrechte. 2.2 Gesetzgebung und Kammern.

  2. Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat (1850) vom 31. Januar 1850. geändert durch. Gesetz, betreffend die Abänderung des Art. 69 und die Ergänzung der Artikel 66 und 115 der Verfassungs-Urkunde vom 30. April 1851 (GS. S. 213) Gesetz, betreffend die Abänderung der Artikel 94 und 95 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, vom 21.

  3. 19. Juli 2022 · Januar 1850*. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. Dezember 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung des preußischen Staats der ...

  4. Preußische Verfassung vom 31.Januar 1850 Titel II. Von den Rechten der Preußen. (Grundrechte) Gleichheit vor dem Gesetz (§ 4) persönliche Freiheit (§ 5) Unverletzlichkeit der Wohnung (§ 6) nur gesetzliche Richter dürfen Recht sprechen (§ 7) Eigentum von Toten darf nicht konfisziert werden (§ 10) Religionsfreiheit (§ 12)

  5. Preußen mit Verfassung des Preußischen Staates von 1850. Preußen 1850 - 1861. Der Weg in die Freiheit trägt die Farben Schwarz und Weiß. Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat 31. Januar 1850. Die wichtigste Grundlage dieser bis heute gültigen Verfassung ist der Artikel 10:

  6. Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. 31. Januar 1850. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. Dezember 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs ...

  7. Verfassung des Königreichs Preußen (1850) Preußische Monarchie. Verfassung vom 31. Januar 1850. Titel I. Von dem Staatsgebiet. Titel II. Von den Rechten der Preußen. Titel III. Vom Könige. Titel IV. Von den Ministern. Titel V. Von den Kammern. Titel VI. Von der richterlichen Gewalt. Titel VII. Von nicht zum Richterstand gehörigen Staatsbeamten.