Suchergebnisse
Suchergebnisse:
- AGoethestr. 1, Bad Neustadt a d Saale · (0 97 71) 61 60 - 0
- B
- C
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d. Saale als „gemeinsames Rathaus“ der drei Mitgliedsgemeinden Wülfershausen a.d. Saale, Saal a.d. Saale und Großeibstadt, finden Sie seit Juni 2003 im neuen Verwaltungsgebäude im Wiesenflecklein 4, 97633 Saal a.d. Saale.
- Geschäftsstelle
Geschäftsstelle - VG Saal | VG Saal
- Verwaltung & Bürgerservice
Verwaltung & Bürgerservice - VG Saal | VG Saal
- Aktuelles
Aktuelles - VG Saal | VG Saal
- Ausschreibungen
Ausschreibungen - VG Saal | VG Saal
- Ansprechpartner
Allgemeine Kontaktinformationen. Wir sind gerne persönlich...
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten - VG Saal | VG Saal
- Geschäftsstelle
Verwaltung. Der Markt Saal a.d. Saale bildet zusammen mit der Gemeinde Großeibstadt, der Gemeinde Wülfershausen a.d. Saale und den dazugehörigen Gemeindeteilen, die Verwaltungsgemeinschaft Saal a. d. Saale. Diese ist für die kommunale Verwaltung aller Mitgliedsgemeinden verantwortlich.
Verwaltungsgemeinschaft; Verwaltungsgemeinschaft. Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung. Geschäftsordnung pdf | 77,94 KB Kontaktdaten. Wiesenflecklein 4 97633 Saal a. d. Saale Telefon: 09762 9100-0 Fax: 09762 9100-30 E-Mail: info@vg-saal.de. Ö ...
Auskunft über das Ortsrecht des Marktes Saal a.d. Saale erhalten Sie im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesenflecklein 4 97633 Saal a.d. Saale Tel: 09762-9100-0 E-Mail: info (at)vg-saale.de. Mehr erfahren.
In der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld haben sich am 1. Mai 1978 die folgende Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen: Großeibstadt, 1043 Einwohner, 16,65 km²; Saal a.d.Saale, Markt, 1583 Einwohner, 21,57 km²; Wülfershausen a.d.Saale, 1514 ...
Mit der Maus ins Rathaus. Ein besonderer Service für unsere Bürger: Sie können viele Behördengänge jetzt auch online erledigen! 24-Stunden-Service. Sichere und geschützte Datenübertragung. Zeitersparnis. Internetzugang reicht.