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  1. Die Volkspolizei-Bereitschaften (kurz: VPB ), auch VP-Bereitschaften genannt, waren als Truppen des Innenministeriums Teil der Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern. [1] Im Ministerium des Innern (MdI) der DDR unterstanden sie dem Stellvertreter des Ministers Bereitschaften/Kampfgruppen – die Deutsche Volkspolizei dagegen ...

  2. Eine Volkspolizei-Bereitschaft (kurz: VPB), auch VP-Bereitschaft, waren Teil der Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern. Im Ministerium des Innern (MdI) der DDR unterstanden sie dem Stellvertreter des Ministers Bereitschaften/Kampfgruppen.

  3. Der nachstehende Artikel beschreibt die Dienstgrade der „Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern“, unter anderem der Volkspolizei-Bereitschaften, und enthält eine Übersicht im Vergleich zur NVA (Land-/Luftstreitkräfte) sowie zur Volksmarine (1958–1990).

  4. Die Volkspolizei, Abkürzung VP, amtlich DVP, war in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik die zentralistisch organisierte Polizei, die im Laufe der Zeit verschiedene Umstrukturierungen erfuhr. Geschichte. Polizeiwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. Polizei der DDR. Wende und Situation ab 1990. Organisation.

  5. The Volkspolizei-Bereitschaften (VPB, German for "People's Police Alert Units", sometimes known as "Barracked People’s Police" or "Alert Police") were paramilitary police units of the German Democratic Republic (East Germany) from 1955 to 1990.

  6. Die Aufgaben der VP-Bereitschaften ergaben sich aus dem zweiten Teil des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (DVP) vom 11. Juni 1968. Folgende Paragraphen werden dort zutreffend für die Kasernierten Einheiten des MdI ausgeführt: § 7 Aufgaben.

  7. www.argus.bstu.bundesarchiv.de › DO107-62701 › xmlEinleitung

    Die Volkspolizei-Bereitschaften waren kasernierte, vollmotorisierte, nach militärischen Prinzipien organisierte und geführte Einheiten der Deutschen Volkspolizei (DVP). Für die Ausbildung der Kader [1] der DVP verfügte das Ministerium des Innern (MdI) in seinem Zuständigkeitsbereich über eigene Ausbildungseinrichtungen.