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  1. Der Begriff Monarchie bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zur modernen Republik. In der Regel wird das Amt aus dem Kreis adliger Personen durch Vererbung oder Wahl ...

  2. 5. Feb. 2024 · 1. Argumente gegen die Monarchie. 2. Argumente für die Monarchie. Eine Monarchie ist generell eine Herrschaftsform, eine Staatsform, die ein durch Vererbung oder Wahl konstituiertes Staatsoberhaupt...

  3. Eine Monarchie ist eine Art der Herrschaft. Aber was bedeutet „Monarchie“ eigentlich genau? Und welche verschiedenen Formen gibt es? Das alles erklären wir dir jetzt in diesem Beitrag und in unserem Video ! Inhaltsübersicht. Was ist eine Monarchie? Absolute Monarchie Konstitutionelle Monarchie Parlamentarische Monarchie Absolutismus

  4. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Im Gegensatz zur Republik übt in einer Monarchie eine einzelne Person, der Monarch oder die Monarchin, die Herrschaft aus. Das Recht zu regieren wird oft innerhalb der Familie weitervererbt (dies heißt dann "Erbmonarchie").

  5. Bedeutungen. 1. Staat, an dessen Spitze ein Monarch steht. Beispiele: vor 1918 war Deutschland eine (kaiserliche) Monarchie. wie da ein Staat [Polen] zerrissen, seine Bevölkerung unter drei fremde Monarchien aufgeteilt wurde [ A. ZweigEinsetzung227] 2. Herrschaft des Monarchen und die sich daraus ergebende Staatsform. Beispiele:

  6. Es bedeutet 'Alleinherrschaft'. In einer Monarchie gibt es einen Herrscher. oder eine Herrscherin. Das heißt eine Person hat die Macht. Man nennt sie Monarch oder Monarchin. Diese Person ist zum Beispiel. ein König oder eine Königin. Der König oder die Königin. bekommen die Macht oft durch die Familie.

  7. Monarchie. [griech.] M. bezeichnet eine Staatsform, bei der eine einzelne Person (Monarch, Monarchin) i. d. R. auf Lebenszeit die Herrschaft ausübt. Zu unterscheiden sind a) nach Art der Weitergabe der Herrschaft Erb- und Wahl-M., b) nach der Herrschaftsbefugnis unbeschränkte (absolute) und eingeschränkte (konstitutionelle oder ...