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  1. „Erläutern“ bezieht sich auf die Handlung, etwas genauer zu beschreiben oder zu verdeutlichen. Es zielt darauf ab, vorhandene Informationen zu vertiefen und Details zu liefern, die ein umfassenderes Verständnis ermöglichen. Wenn jemand etwas erläutert, wird er in der Regel spezifischer und geht auf Einzelheiten ein.

  2. Was bedeutet Erläuterung? Erläuterung (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, weiblich. Bedeutung/Definition. 1) Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten) 2) ein Rechtsbehelf [Gebrauch: schweizerisches Verwaltungsrecht] Artikel/Genus. Das grammatikalische Geschlecht ist feminin, es heißt also die Erläuterung.

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  3. Bedeutung. nähere, ausführliche Erklärung. Beispiele: eine amtliche, geschichtliche, ausführliche, kurze, praktische, allgemeinverständliche Erläuterung. die Ausgabe enthält zahlreiche sachliche, fachliche Erläuterungen. am Schluss des Bandes stehen die notwendigen Erläuterungen.

  4. Rechtschreibung. ⓘ. Worttrennung. Er|läu|te|rung. Bedeutung. ⓘ. nähere Erklärung (1) Beispiel. fachliche Erläuterungen [zu einer Sache] geben. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren. Synonyme zu Erläuterung. ⓘ. Abhandlung, Anmerkung, Auffassung, Ausdeutung. → Zur Übersicht der Synonyme zu Er­läu­te­rung. Grammatik. ⓘ.

  5. Das Verb ‚erläutern‘ stammt aus dem Lateinischen „elucidare“, was „erleuchten“ oder „klären“ bedeutet. In der deutschen Sprache wird der Begriff häufig verwendet, um den Prozess der detaillierten Erläuterung oder Klärung eines Sachverhalts, einer Idee oder eines Konzepts zu bezeichnen.

  6. Abkürzungen: Erl., Erläut., Erltg. Herkunft: Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs erläutern mit dem Derivatem ( Ableitungsmorphem) -ung. Sinnverwandte Wörter: [1] Darlegung, Erklärung. Oberbegriffe: [1] Mitteilung. Beispiele: [1] Die Erläuterungen des Vortragenden waren viel zu umständlich.

  7. 26. Juni 2023 · Die Erläuterung von juristischen Begriffen zielt darauf ab, die Bedeutung und Tragweite eines bestimmten Rechtsbegriffs zu klären und dessen Anwendungsbereich...