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  1. Die Weimarer Verfassung löste das am 10. Februar 1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt ab, das die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und ihre Zuständigkeiten beschrieb. Manche ihrer Artikel waren an die Paulskirchenverfassung von 1849 angelehnt.

  2. Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechte als ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.

  3. Weimarer Verfassung Schaubild. In der folgenden Grafik erhältst du einen Überblick über die Verfassung. Hier wird dir gezeigt, welche politischen Organe und Positionen es in der Weimarer Republik gab, und wie diese gefüllt oder gewählt wurden: Abbildung 2: Weimarer Verfassung.

  4. Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung mit überwältigender Mehrheit - gegen die Stimmen von USPD, DVP und DNVP - die Weimarer Verfassung an, die nach ihrer Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten am 14. August in Kraft trat. Sie beruhte weitgehend auf dem Entwurf von Hugo Preuß.

  5. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben. Aufbau und Aufgaben des Reichs. ERSTER ABSCHNITT. Reich und Länder.

  6. Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben. Erster Hauptteil. Aufbau und Aufgaben des Reichs.

  7. vom 11. August 1919. Aufbau und Aufgaben des Reiches. Reich und Länder. Der Reichstag. Der Reichspräsident und die Reichsregierung. Der Reichsrat. Die Reichsgesetzgebung. Die Reichsverwaltung. Die Rechtspflege. Grundrechte und Grundpflichten. Die Einzelperson. Das Gemeinschaftsleben. Religion und Religionsgesellschaften. Bildung und Schule.