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  1. Wohngeldanspruch prüfen lassen. Anträge und weiterführende Informationen zu folgenden Themen finden Sie im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover: Wissenswertes über Wohngeld. Wohngeld bei Transferleistungsbezug. Kinderwohngeld und Kinderzuschlag. Wohngeld für Senior*innen.

  2. Öffnungszeiten. Telefonische Erreichbarkeit: Mo.–. Do.: 08:30–16:00 Uhr. Fr.: 08:30–14:00 Uhr. Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Anträge und andere Unterlagen senden Sie uns bitte per Post oder E-Mail zu.

  3. serviceportal.hannover-stadt.de › buergerservice › verwaltungStadt Hannover

    Hamburger Allee 25 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-42472 Telefax: +49 511 168-44103 E-Mail: 50service@hannover-stadt.de für allgemeine Informationen Montag: 08:30 - 15:00 Uhr

  4. Online-Service. Allgemeine Informationen. Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Das Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt. Verfahrensablauf. In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

  5. serviceportal.hannover-stadt.de › buergerservice › verwaltungStadt Hannover

    50.3 - Wohngeld. Hamburger Allee 25. 30161 Hannover. Telefon: +49 511 168-2001. Telefax: +49 511 168-46364. E-Mail: wohngeld@hannover-stadt.de Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/wohn­geld. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:30–16:00 Uhr. Dienstag: 08:30–16:00 Uhr.

  6. Hamburger Allee 25, 30161 Hannover. Fachbereich Soziales der Stadt Hannover. http://htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/wohn­geld. wohngeld@hannover-stadt.de. +49 511 168 2001. Öffnungszeiten. montags: 08:30 bis 16 Uhr. dienstags: 08:30 bis 16 Uhr. mittwochs: 08:30 bis 16 Uhr. donnerstags: 08:30 bis 16 Uhr. freitags: 08:30 bis 14 Uhr.

  7. Dienstleistungen. Anträge und Anlagen zum Wohngeld. Formulare zum Download. Sinn und Zweck des Wohngeldes ist es, einkommensschwachen Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen, ohne dazu weitergehende soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.