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  1. Anmeldung Wohnungswechsel. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß Paragraf 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht zulässig. Sie können sich bei den Bürgerbüros der Stadt Ludwigshafen für das Gebiet der ...

  2. ANMELDUNG bei der Meldebehörde Die nachstehenden Daten werden auf Grund des Bundesmeldegesetzes erhoben. Tag des Einzugs: Neue Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk) (PLZ, Ort, Gemeinde) Bisherige Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk) (PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis; falls Ausland: auch Staat angeben)

  3. Bitte lesen Sie das Nachstehende aufmerksam durch, bevor Sie einen Termin vereinbaren: Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin, wenn - Sie im Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein wohnen und gemeldet sind. Sofern Sie im Rhein-Pfalz-Kreis wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises, andernfalls an die für Sie ...

  4. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mit-zuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist.