Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

  2. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennung für Zahlungsempfänger im SEPA-Lastschriftverfahren. Erfahren Sie, wie Sie die Gläubiger-ID online bei der Deutschen Bundesbank beantragen können und worum es sich bei der Gläubiger-ID handelt.

    • info@bvr.de
  3. Die Gläubiger-Identifikationsnummer [1] ( englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA) [2] unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens.

  4. 10. Juni 2002 · Der Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) gestellt werden (Antragstellung). Eine Antragstellung auf schriftlichem oder telekommunikativem Wege ist nicht möglich.

  5. 20. Dez. 2023 · Die Gläubiger-Identifikationsnummer, auch Gläubiger-ID genannt, ist eine eindeutige Kennzeichnung für Unternehmen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Gläubiger-ID dient der eindeutigen Identifizierung des Zahlungsempfängers bei der Abwicklung von Lastschriften im SEPA-Raum.

  6. Schritt 1: Haben Sie das „Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer“ geöffnet, müssen Sie in einem ersten Schritt die „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer" und den Hinweis zum Datenschutz zur Kenntnis nehmen und diese anerkennen.

  7. 10. Juni 2002 · Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer. Eingabe Ihrer Antragsdaten. Bitte geben Sie Ihre Daten in die unten stehenden Felder ein. Dabei ist zu beachten, dass nur Anschriften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Daten des Antragstellers. Personengruppe.