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  1. So können Sie sprechende Medizin nach GOÄ und EBM abrechnen - Tipps vom Virchowbund. Holen Sie sich Unterstützung für Ihre Praxisorganisation im Virchowbund. Jetzt informieren

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  1. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt nach ärztlichem Berufsrecht für alle approbierten Ärzte. Wer wird nach GOÄ abgerechnet? Als Arzt können Sie sowohl Privatpatienten gemäß der GOÄ abrechnen als auch sogenannte IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen), die ein kassenärztlicher Patient freiwillig erhalten möchte.

    • 3630.H bis 4014

      GOÄ Ziffern 3120 bis 3321 inklusive der Steigerungssätze im...

  2. "Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl. I S. 210), die zuletzt durch Artikel 3b des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197) geändert worden ist"

  3. Die Abrechnung telemedizinischer Leistungen ist für den Arzt grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Versicherte sich bereits in der Behandlung des Arztes befindet und sichergestellt ist, dass ein vorheriger Arzt-Patienten-Kontakt (Untersuchung nach den Nrn. 1 - 9 UV-GOÄ) erfolgt ist.

  4. Die Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ) regeln die Abrechnung privatärztlicher beziehungsweise privatzahnärztlicher Leistungen, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

  5. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Nach der GOÄ rechnen Ärzte ab, die Patienten behandeln, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und bestimmt Mindest- und Höchstbeträge für die Gebühren ärztlicher Leistungen.

  6. Grundsätzliches. § 1: Anwendungsbereich. § 2: Abweichende Vereinbarung. § 3: Vergütungen. § 4: Gebühren. § 5: Bemessung der Gebühren. § 5a: Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen. § 5b: Bemessung der Gebühren beim PKV-Standardtarif. § 6: Gebühren für andere Leistungen.

  7. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Inhaltsübersicht § 1 Anwendungsbereich § 2 Abweichende Vereinbarung § 3 Vergütungen § 4 Gebühren § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses § 5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen § 5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der pri-