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  1. Sie können online einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag stellen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dafür müssen Sie den Antrag ausdrucken und mit Nachweisen einreichen.

    • Alle Formulare

      Sie möchten für Ihre Neben­wohnung eine Befreiung von der...

    • Ermäßigung

      Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht haben:...

    • Befreiung

      Wie beantrage ich eine Befreiung? Gerne können Sie Ihren...

    • Abmelden

      Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraus­setzungen...

  2. Erfahren Sie, wie Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen können, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten. Lesen Sie die Voraussetzungen, Ausnahmen, Nachweise und den Online-Antrag für eine Befreiung.

    • Wer kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen? Einen Befreiungsantrag stellen können Empfänger:innen von. Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
    • Gilt die Befreiung auch für Mitbewohner:innen der Wohnung? Die Befreiung erstreckt sich innerhalb der Wohnung auf. die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner:innen,
    • Kann ich mich befreien lassen, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe? Bekommen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I), fallen Sie nicht unter den vorgenannten Personenkreis.
    • Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringen Einkommens? Wenn Sie ein nur geringes Einkommen haben, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, können Sie sich nicht befreien lassen.
  3. Sie können online oder per Post einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag stellen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie auch Formulare für andere Anliegen wie Anmeldung, Abmeldung, Änderung oder Nebenwohnung.

  4. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht von 18,36pro Monat. befreien zu lassen oder eine Beitragsermäßigung zu beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraus-setzungen v orliegen: Sie Sie erhalten erhalten Sozialleistungen Sozialleistungen.

  5. Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht haben: Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwer­hörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Seh­behinderung gegeben ist.

  6. Online-Antrag. Wie beantrage ich eine Befreiung oder eine Ermäßigung? Welche Nachweise sind erforderlich? Für welchen Zeitraum gilt eine Befreiung oder Ermäßigung? Was muss ich tun, wenn die Voraussetzungen wegfallen oder nicht mehr vorliegen? Für wen gilt eine Befreiung oder Ermäßigung noch?

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