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  1. 6. Juni 1994 · auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder 2. Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

  2. Da Nacht- und Schichtarbeit zu den gesundheitsbelastenden Arbeitszeitmodellen gehören, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden müssen (§6 (1) ArbZG). Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier. Befreiung von Nachtarbeit.

  3. Die gesetzlichen Regelungen für Nachtarbeiter gelten, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr, mindestens zwei Stunden Nachtarbeit verrichtet (§ 2 Abs. 5 ArbZG). Alle sonstigen Regelungen des ArbZG bleiben ebenso für Nachtarbeiter aufrecht:

  4. 7. März 2024 · Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die in der Regel Nachtschicht in Wechselschicht arbeiten oder an mindestens 48 Tagen pro Kalenderjahr Nachtschichten leisten müssen (§ 2 Abs. 5 ArbZG).

  5. Nacht- und Schichtarbeit. (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.

  6. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Nachtzeit im § 2 als Zeitraum zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr als Nachtzeit. Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.

  7. Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat in einem Unternehmen ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Lage und Dauer der Arbeitszeit beziehungsweise Nachtarbeitszeit sowie um das Schichtmodell geht (§ 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG).