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  1. 10. Apr. 2024 · Den Solidaritätszuschlag müssen Steuerzahler zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen. Seit 2021 fällt er allerdings für rund 90% der Soli-Zahler komplett weg.

  2. Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“, Abk. „SolZ“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Ursprünglich (1991) war die Abgabe auf ein Jahr befristet.

  3. 16. Feb. 2023 · Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Für die übrigen Steuerzahler wird er aber wohl noch eine Zeitlang erhalten bleiben.

  4. 21. Feb. 2024 · Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer von Arbeitnehmern bzw. zur Körperschaftsteuer von Unternehmern. Er wurde 1991 eingeführt und wird seither monatlich als Solidaritätszuschlag automatisch vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Ausnahmen waren bis 2020 sogenannte Geringverdiener.

  5. Den Solidaritätszuschlag zahlen aktuell, also im Jahr 2024, nur noch Gutverdiener/innen ab einer Einkommensteuer von 18.130 Euro im Jahr (2023: 17.543 Euro). Für Verheiratete steigt der Grenzbetrag 2024 auf 36.260 Euro (2023: 35.086 Euro).

  6. Der Solidaritätszuschlag darf seit der Reform im Jahr 2021 nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Einkommensteuer und der jeweiligen Freigrenze betragen. Anhand dieser Regelung können Sie Ihren Solidaritätszuschlag berechnen. Dafür müssen Sie zuerst Ihre Einkommensteuer berechnen. Dafür können Sie insbesondere den

  7. Mehr als 30 Jahre hat der Solidaritätszuschlag schon auf dem Buckel, in diesem Jahr könnte es ihm aber endgültig an den Kragen gehen. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) möchte noch 2024 über die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Abgeordneten entscheiden (Az. 2 BvR 1505/20). Ein genaues Datum steht noch nicht fest.