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  1. Donnerstag, 6. Juli 2023. 1 Min. Lesedauer. Foto: Bundesregierung. Was ändert sich bei der Homeoffice-Pauschale? Arbeiten im Homeoffice: Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und...

  2. www.bmas.de › Teilzeit-flexible-Arbeitszeit › homeofficeHomeoffice - BMAS

    Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (S. 69) wurde vereinbart, dass Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten sollen. Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.

  3. Homeoffice-Pauschale wird - abweichend vom Regierungsentwurf - auf 6 EUR pro Tag angehoben. Außerdem wird sie dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 EUR wird auf 1.260 EUR pro Jahr erhöht (Regierungsentwurf: 1.000 EUR).

    • Haufe Redaktion
  4. 5. Mai 2022 · Das Wichtigste in Kürze. Das Mobile Arbeit-Gesetz soll das Recht von Arbeitnehmern auf Homeoffice regeln, ist aber noch nicht beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmern die Arbeit von zu Hause ermöglichen müssen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Kann der Arbeitgeber keine ...

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  5. Jahressteuergesetz 2022 Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet. Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem...

  6. 9. Dez. 2022 · Home-Office: Rechtliches und Neuerungen ab 2023. Von zuhause arbeiten ist beliebt. © Canva. Schon vor der Covid-19-Pandemie arbeiteten viele Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer in Deutschland teilweise oder komplett am Schreibtisch daheim. Mit Beginn der Pandemie schnellte diese Zahl schlagartig in die Höhe.

  7. 22. März 2022 · Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die verbesserten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung sollen auch für im Jahr 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter verlängert werden. Außerdem plant die Regierung, die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 zu verlängern.