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  1. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags, der dann durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingezogen wird.

  2. kef-online.deKEF

    23. Feb. 2024 · Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem 24. Bericht ab 2025 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,94 €. Das entspricht einer Erhöhung um 58 Cent.

  3. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Startseite. KEF-Berichte. Die Berichte Nr. 21, 22 und 23 stehen auch online (als sog. Flipbooks) zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu Berichte und Sonderbericht. Berichte zum Download und auf Bestellung. Filtern nach. Themenübersicht.

  4. Juli 2021, wonach der Rundfunkbeitrag entsprechend der KEF-Empfehlung für die Beitragsperiode auf 18,36 Euro anzupassen ist. Zuvor war der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr erhöht und 2015 sogar auf 17,50 Euro gesenkt worden.

  5. Nach den Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten auf der ersten Stufe stellt die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf der zweiten Stufe den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest.

  6. 23. Feb. 2024 · Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent anzuheben - auf dann 18,94 Euro pro Monat.

  7. 23. Feb. 2024 · 23.2.2024 - Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 € vorgeschlagen.