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  1. 15. Mai 2024 · Ab sofort stehen den Unternehmen die geänderten IHK-Formulare „Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft“ (LE) und „Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft“ (LLE) zur Verfügung.

  2. Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sind - außer in bestimmten Fällen im Warenverkehr mit der Türkei - nur bei Lieferungen an Empfänger innerhalb der Europäischen Union möglich. Sie können nur von in der Europäischen Union ansässigen Lieferanten ausgefertigt werden.

  3. Grundsätzlich ist zwischen Lieferantenerklärungen (LE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft und Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft zu unterscheiden. Außerdem gibt es jeweils neben Einzelerklärungen (decken eine Sendung ab) die Form einer Langzeiterklärung. Diese deckt Sendungen gleichartiger ...

  4. In der Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft müssen die Länder angegeben sein, für die die Ware präferenzbegünstigt sind, also in den Genuss von Zollvorteilen kommt. Dazu muss sie die in den jeweiligen Präferenzabkommen festgeschriebenen Regeln erfüllen.

    • Formvorschriften
    • Einzel-Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen
    • Archivierungspflichten
    • Rechtsfolgen einer Lieferantenerklärung

    Der Wortlautvon Lieferantenerklärungen ist verbindlich vorgegeben. Die Angabe der Rechtsgrundlage "Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447" ist nicht erforderlich. Übersicht über Wortlaute von Lieferantenerklärungen Eine Lieferantenerklärung kann auf einem Formular (erhältlich beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern) oder auf der Rechnu...

    Lieferantenerklärungen werden jeweils nur für eine einzelne Warenlieferung abgegeben; sie werden daher auch als Einzel- Lieferantenerklärungen bezeichnet. Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)hingegen stellen einmalige Erklärungen dar, die für Lieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg Gültigkeit haben. Informationen zu Langzeit-Lieferantenerk...

    Hinsichtlich der Aufbewahrung/Archivierung von Lieferantenerklärungen sind besondere Regelungen zu beachten. Informationen zu Aufbewahrungsfristen für Präferenzdokumente

    Die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen erfolgt ohne amtliche Mitwirkung. Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen gegenüber dem Empfänger und den Zollbehörden. Eine zu Unrecht ausgefertigte Lieferantenerklärung kann nicht nur dazu führen, dass ein (verärgerter) Kunde verloren geht, sondern auch steu...

  5. für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Rahmen präferenzieller Handelsbeziehungen mit einem der Länder, mit dem die Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung Anwendung findet. Unter Kumulierung versteht man den Ursprungserwerb in mehr als einem Zollgebiet.

  6. Die Langzeit-Lieferantenerklärung ist ein wichtiges Informations- und Nachweispapier, mit der ein Lieferant seinem Kunden Angaben über die Präferenzursprungseigenschaft von Waren macht. Sie dient als Vorbeleg für die Ausstellung eines Präferenznachweises