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  1. Um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen, müssen sich Deutsche und Bildungsinländer sowie EU/EWR-Angehörige folgendermaßen bewerben: bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie): Bewerbung bei hochschulstart.de in Dortmund.

  2. Wenn Sie einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang an der LMU studieren möchten, müssen Sie sich zunächst bei der Studentenkanzlei form- und fristgerecht bewerben. Bewerbungsfristen. Online-Bewerbung. Zulassung.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  3. Für den von Ihnen ausgewählten Studiengang besteht keine Zulassungsbeschränkung. Es steht für alle Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  4. Informationen zur Zulassung zu bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengängen für EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  5. Nicht EU-Staatsangehörigkeit und Bewerbung für höheres Fachsemester: So weit höhere Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, bewerben Sie sich als Nicht-EU-Bürgerin oder Bürger auf einem besonderen Online-Portal.

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  6. Für die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. -fach informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Zulassungsbedingungen. Studiengänge nach Zulassungsbedingungen. Die Studiengänge werden in folgende Kategorien eingeteilt: Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und -fächer.

  7. Herausgeber: Die Zentrale Studienberatung der LMU Infothek: Ludwigstraße 27, 1. Stock. D 80539 München Tel.: +49 (0)89 / 2180 9000. Stand: November 2023. Zulassungsmodalitäten im Überblick: Zulassungsfreie Studienfächer. n Fristgerechte Einschreibung erforderlich.