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  1. 9. Feb. 2024 · Es gibt keine Altersgrenze bei Schichtarbeit: Auch Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, können demnach im Schichtdienst arbeiten. Gibt es besondere Regeln für Schichtarbeiter, die 50 Jahre und älter sind? Nachtarbeiter können ab ihrem 50. Lebensjahr einmal jährlich eine kostenfreie arbeitsmedizinische Untersuchung beanspruchen.

    • Leitsätze
    • A. Problemstellung
    • B. Inhalt und Gegenstand Der Entscheidung
    • C. Kontext Der Entscheidung
    • D. Auswirkungen für Die Praxis
    • E. Weitere Themenschwerpunkte Der Entscheidung

    1. Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 ArbZG hat der Arbeitgeber den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz u.a dann umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet. Für die Gesundheitsgefährdung ist der Arbeitnehmer dar...

    Nachtarbeit ist schädlich für die Gesundheit – dies hat das BVerfG schon in seinem Urteil vom 28.01.1992 (1 BvR 1025/82 u.a. – NZA 1992, 270, 271) festgestellt und verlangt, dass wichtige Schutzpflichten gesetzlich geregelt werden. Eine dieser Regelungen ist in Fortsetzung von Art. 9 RL 2003/88/EG in § 6 Abs. 4 ArbZG verankert: Nachtschichtarbeitne...

    Im Zusammenhang mit der Umstellung von einem Zweischichtbetrieb auf einen Dreischichtbetrieb im Verteilzentrum einer Drogeriemarktkette schlossen die Parteien eine Betriebsvereinbarung Interessenausgleich/Sozialplan mit einem Anhang zur „Vorgehensweise zu Anträgen auf Befreiung von der Nachtarbeit“ (Betriebsvereinbarung Nachtarbeit). In Übereinstim...

    Die Entscheidung zeigt, dass gerade bei Streitigkeiten im Umfeld von Regelungen zur Arbeitszeit der Durchführungsanspruch des Betriebsrats (Ahrendt, NZA 2011, 774; Roloff, RdA 2015, 252) von praktischer Bedeutung ist (dazu ausführlich Kohte, jurisPR-ArbR 16/2017 Anm. 1 zu LArbG Frankfurt, Beschl. v. 30.11.2015 – 16 TaBV 96/15). In solchen Verfahren...

    Das LArbG Stuttgart hat zutreffend festgestellt, dass die Modalitäten der Nachtschichtumsetzung auch dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegen, weil diese Norm dem Gesundheitsschutz dient und die Norm die betrieblichen Umsetzungsregeln nicht abschließend regelt (dazu auch Lorenz in: HK-Arbeitszeitrecht, § 6 ArbZG Rn. 161). A...

    Der Betriebsrat hatte im Verfahren vorgetragen, dass der Arbeitgeber den Betriebsarzt angewiesen habe, nur noch befristete Bescheinigungen auszustellen. Diese Behauptung war bestritten worden, doch kam es für die Auslegung des ersten Feststellungsantrags auf diese Kontroverse nicht an. Für den betrieblichen Gesundheitsschutz ist jedoch bereits prob...

  2. Nachtarbeitnehmer haben das Recht, sich vor Beginn der Beschäftigung in Nachtarbeit auf Kosten des Arbeitgebers arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung kann dann alle drei Jahre (ab einem Alter von 50 Jahren jährlich) wiederholt werden.

  3. 25. Jan. 2024 · 60. Lebensjahr hinaus ist Schichtarbeit möglich. Das Arbeitszeitgesetz sieht keine konkrete Altersgrenze für Schichtarbeit vor. Ab einem Alter von 50 Jahren sieht das Gesetz jedoch eine jährliche arbeitsmedizinische Untersuchung vor. Jüngere Beschäftigte haben alle 3 Jahre Anspruch auf eine solche Untersuchung (§ 6 Abs. 3 Satz ...

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  4. 30. Jan. 2024 · Das Arbeitszeitgesetz kennt die Thematik keine Nachtschichten ab 55 Jahren oder keine Nachtschichten ab 60 Jahre nicht. Es besteht in Bezug auf das Alter und für auszuübende Schichtarbeit keinerlei Gesetzgebung. Einzig die jährliche arbeitsmedizinische Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr ist geregelt. Vor dem 50. Lebensjahr findet ...

  5. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres jedes Jahr. Nachtarbeiter haben Anspruch auf einen geeigneten Tagarbeitsplatz. Nach arbeitsmedizinischer Feststellung, dass die weitere Verrichtung von Nachtarbeit gesundheitsgefährdend ist,

  6. 16. Jan. 2022 · Anspruch für Nachtarbeiter alle 3 Jahre, ab 50 jährlich. Arbeitgeber muss Kosten tragen. Für Mitarbeiter ist Untersuchung freiwillig. Ausgleich für Nachtarbeit § 6 Abs. 5 ArbZG: Zusätzliche freie Tage oder höheres Entgelt, Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen. Ausgleich Sonn- und Feiertage §11 ArbZG