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  1. Neben örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch Studiengänge, die zulassungsfrei sind, d.h. für die zu vergebenen Plätze werden keine Auswahlverfahren durchgeführt, es werden alle Bewerberinnen und Bewerber angenommen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  2. Verzeichnis zulassungsfreier Studiengänge („Studieren ohne NC“) an Hochschulen in Deutschland. Nur grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, Diplom)!

  3. Zulassungsfreie Studiengänge. Alle Angaben (Stand aktuelles Jahr oder Vorjahr) ohne Gewähr. Die Liste oben enthält in der Regel keine Master-Studiengänge und kann auch sonst unvollständig sein! Für eine vollständige Fächerliste bitte auch in die Studiengangsübersicht schauen bzw. direkt bei der jeweiligen Hochschule nachfragen.

  4. Zulassung und Immatrikulation. Für den von Ihnen ausgewählten Studiengang besteht keine Zulassungsbeschränkung. Es steht für alle Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  5. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung, ohne Eignungsprüfung, ohne Voranmeldeverfahren und ohne Studienorientierungsverfahren. Alle Studiengänge mit erstem berufqualifizierenden Abschluss, für die weder ein Eignungsfeststellungsverfahren noch eine Zulassungsbeschränkung vorgesehen ist.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  6. Wenn ein Studiengang /-fach nicht zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass es keine Höchstgrenze bei den Studienplätzen gibt, also "unbegrenzt" viele Studienplätze vorhanden sind.