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  1. Beschreibung. Nach dem Geschäftsverteilungsplan ist das Amt für Bürgerdienste für folgende Aufgabenbereiche zuständig: Personenstandswesen; Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Wahlen; Gaststättenangelegenheiten und allgemeine Gewerbeangelegenheiten; Melde- und Fundwesen; Ratschreiberei und Vergleichsbehörde; Friedhofsverwaltung;

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      Internetpräsenz der Stadt Gerlingen

  2. Internetpräsenz der Stadt Gerlingen

    • Aufgaben Des Ordnungsamtes
    • Maßnahmen Zur Gefahrenabwehr
    • Überwachung Des ruhenden Verkehrs
    • Kommunaler Ordnungsdienst

    Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

    Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

    Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

    Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).