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  1. Der erfolgreiche Bürgerentscheid - mit der Wirkung eines Ratsbeschlusses - löst wiederum eine "Abänderungssperre" aus. Hier kann der Bürgerentscheid innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entweder überhaupt nicht oder nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang ...

  2. 27. Juni 2024 · In allen Bundesländern löst ein gescheiterter Bürgerentscheid die sogenannte Initiativsperre aus: Die Bürger/innen dürfen innerhalb von zwei bis drei Jahren kein zweites Bürgerbegehren in derselben Angelegenheit starten.

  3. 27. Nov. 2023 · Für die Erkundung gilt seit 2005 eine sogenannte Veränderungssperre, die es den betroffenen Grundstückseigentümern verbietet, den Untergrund unter ihren Grundstücken zu nutzen. Die ...

  4. Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, muss er von der Verwaltung umgesetzt werden. Die sogenannte Abänderungssperre sorgt zudem dafür, dass der Entscheid nicht – oder nur auf Initiative des Rates nach einer gewissen Frist – geändert werden kann.

  5. Der erfolgreiche Bürgerentscheid unterliegt einer zweijährigen Bindungsfrist, innerhalb derer eine Abänderung durch den Rat nicht möglich ist (§ 26 Abs. 8 S. 2 GO). Nur ein erneuter Bürgerentscheid auf Initiative des Rates könnte eine Abänderung bewirken.

  6. 23. Sept. 2021 · Am 27. September 2020 fand die Abstimmung über die insgesamt vier Bürgerentscheide statt. Die Bürgerentscheide 1 und 3 entsprachen jeweils den Bürgerbegehren, die Bürgerentscheide 2 und 4 den Begehren der Gemeindevertretung. Zudem war auf den Stimmzetteln jeweils eine Stichfrage für den Fall nicht miteinander zu vereinbarender ...

  7. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich. Ihm entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid. In der Bundesrepublik wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zunächst 1956 in Baden-Württemberg eingeführt.