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  1. (1) Eine Studierende oder ein Studierender ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts anderes beantragt wird, zum Ende des laufenden Semesters.

  2. Seite 1. Studierendensekretariat. Hinweise zur Exmatrikulation. Fristen für die Beitragserstattung. Die Erstattung geleisteter Abgaben und Entgelte ist nur möglich, wenn der Antrag auf Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird und das Exmatrikulationsdatum in diesen Zeitraum fällt. Information anderer Stellen.

  3. Gemäß § 14 Abs.3 Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge dürfen Modulprüfungen wiederholt werden (z.B. Jokerregelung). Dazu muss ein schriftlichen Antrag gestellt werden. Beachten Sie die jeweiligen Regelungen und Fristen!

  4. Die Anmeldevordrucke für Bachelor- und Masterarbeiten sind online verfügbar. Bitte achten Sie darauf, dass der richtige Vordruck benutzt wird und alle erforderlichen Angaben und Unterschriften bei Abgabe im Prüfungsamt vorhanden sind.

  5. (1) A student may be de-registered at any time upon his or her written request. The Campuscard must be enclosed with the application. (2) De-registration shall take place at the time requested or, unless otherwise requested, at the end of the semester.

  6. Formulare und Antragsvordrucke. Zu folgenden Themen stehen Informationen und Dokumente zum Download bereit: Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit. Veranstaltungsteilnahme. Nachteilsausgleich. Anerkennung von Prüfungsleistungen. Prüfungsrücktritt- und Abbruch.