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  1. LEO.NRW bietet unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten und Informationen zum Einstellungsverfahren für ausgebildete Lehrkräfte (m/w/d) in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

  2. Einstellungsverfahren. Mit der in Nordrhein-Westfalen abgelegten Zweiten Staatsprüfung wird eine Lehramtsbefähigung erworben, mit der man sich in Nordrhein-Westfalen und auch in anderen Bundesländern für den Schuldienst bewerben kann.

  3. 1.1 Die Einstellung von Lehrkräften in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis in den öffentli-chen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt durch das Ausschreibungs- und Listenverfahren. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG).

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  4. Als Bewerberin und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung können Sie am Einstellungsverfahren des öffentlichen Schuldienstes des Landes NRW teilnehmen. Hierzu ist die Nutzung des Internetportals www.leo.nrw.de verbindlich.

  5. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie das Lehrereinstellungsbüro per E-Mail über die jeweiligen Funktionspostfächer: Allgemeine Anfragen zu Lehrereinstellung und Bewerbungen. LEVbrd.nrw.de (LEV [at]brd [dot]nrw [dot]de) Anfragen zu Versetzungs- und Rückkehranträgen.

  6. LEO, das Lehrereinstellungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen, bietet die Möglichkeit, sich umfassend über das Verfahren des Landes Nordrhein-Westfalen zu informieren und bietet auch gezielte Informationen der einzelnen Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster).

  7. VERENA.NRW bietet ausgebildeten Lehrkräften mit Staatsprüfung und Personen mit und ohne Hochschulstudium befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Fragen & Antworten zur befristeten Einstellung im Schuldienst.

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    kultusministerium hessen