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  1. Otto Karl Geßler war ein deutscher Politiker und vom 27. März 1920 bis zum 19. Januar 1928 Reichswehrminister. Geßler war zudem von 1910 bis 1914 Bürgermeister von Regensburg, von 1914 bis 1919 Oberbürgermeister von Nürnberg und 1926 vorübergehend kommissarischer Reichskanzler und damit Regierungschef der Weimarer Republik.

  2. 29. Okt. 2022 · Weimarer Republik 1923: Über Monate hinweg waren Reichswehr und ihr Minister Otto Geßler von Sachsen attackiert worden. Im Oktober gab der liberale Amtsinhaber der Truppe schließlich den...

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  3. 25. Oktober: Sein Engagement in der neu gegründeten Partei führt zur Berufung Geßlers zum Reichsminister für Wiederaufbau im Kabinett von Gustav Bauer. Geßler ist kein überzeugter Anhänger der Weimarer Republik, er bezeichnet sich selbst als bloßen "Vernunftsrepublikaner". 1920. 27.

  4. www.preussenchronik.de › person_jsp › key=person_otto_ge%dflerrbb Preußen-Chronik | Otto Geßler

    Otto Geßler. 6.2.1875 in Ludwigsburg (Württemberg) 24.3.1955 in Lindenberg im Allgäu. Wer war Otto Geßler? Sicher eine der wichtigsten Personen der Weimarer Republik, seltsamerweise aber auch eine der blassendsten Gestalten in deren Geschichtsschreibung.

  5. en.wikipedia.org › wiki › Otto_GesslerOtto Gessler - Wikipedia

    Otto Karl Gessler (or Geßler) (6 February 1875 – 24 March 1955) was a liberal German politician during the Weimar Republic. From 1910 until 1914, he was mayor of Regensburg and from 1913 to 1919 mayor of Nuremberg .

  6. Geßler, Otto. Politiker *6.2.1875 Ludwigsburg †24.3.1955 Lindenberg/ Allgäu. Jurastudium. 1900 bayerischer Justizdienst. 1905 Gewerberichter in München. 1910 Bürgermeister von Regensburg. 1913 Oberbürgermeister von Nürnberg. 1918 Mitbegründer der DDP. 1919 Reichsminister für Wiederaufbau. 1920–1928 Reichswehrminister. 1927 Austritt ...

  7. In der Weimarer Reichsverfassung beinhaltete 1Art. 48 Abs.1 die Möglichkeit der Reichsexekution, um die Länder zur Erfüllung der ihnen nach der Reichsverfassung obliegenden Pflichten anzuhalten. Die Anordnung und Durchführung standen dabei dem Reichspräsidenten zu.