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  1. ein hochschuleigenes Losverfahren der Universität Göttingen für alle zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge (inklusive Medizin und Zahnmedizin).

  2. In Göttingen wird die zahnmedizinische Ausbildung praxis- und patientenbezogen sowie auf wissenschaftlicher Grundlage durchgeführt. Schon während des Studiums führen die Studierenden Patientenbehandlungen durch - immer unter intensiver Anleitung und Kontrolle von Hochschullehrer*innen und Assistent*innen.

  3. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ist das Studium der Zahnmedizin beendet und die erfolgreichen Prüflinge können die Approbation als Zahnärztin bzw. Zahnarzt beantragen. Wichtige Hinweise zur Approbationsordnung.

  4. Wir empfehlen allen Studierenden, die sich jetzt im Losverfahren bewerben, die Teilnahme an der Orientierungsphase, damit Sie alle für Ihr Studium relevanten Informationen erhalten! Wenn Sie dazu oder zum Losverfahren Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Studieneinstiegsberatung .

  5. Die Zahnärztliche Vorprüfung findet für jeden Studierenden als praktische und mündliche Prüfung statt. Sie umfasst nach § 28 ZAppO die Fächer Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie (Biochemie) und Zahnersatzkunde.

  6. Das klinische Studium der Zahnheilkunde beträgt mindestens 5 Semester nach vollständig bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung. Der klinische Teil des Studiums umfasst wiederum eine Reihe von obligatorischen Lehrveranstaltungen, ist aber weitestgehend geprägt von einer praxisnahen praktischen Ausbildung.

  7. Das Zentrum Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Georg-August-Universität Göttingen beinhaltet Fachabteilungen unterschiedlicher zahnmedizinischer und medizinischer Disziplinen.