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  1. Die Wiener Schlussakte, auch Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen oder Bundes-Supplementar-Akte genannt, war eine Ergänzung der Deutschen Bundesakte, des Verfassungsvertrages des Deutschen Bundes. Sie wurde am 25. November 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 von der Bundesversammlung angenommen.

  2. Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820. Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.

  3. Die Wiener Schlussakte wurde Ende 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 offiziell gültig. Sie wurde zu diesem Zeitpunkt auch von der Bundesversammlung in Frankfurt angenommen. Somit hatte der 1815 geschlossene Deutsche Bund eine Verfassung, die lange Zeit gültig sein sollte.

  4. 19. Juli 2022 · Mai 1820) Schlußakte der Wiener Ministerkonferenzen 15. Mai 1820. Die souverainen Fürsten und freien Städe Deutschlands, eingedenk ihrer bey Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundes-Acte durch ergänzende und erläuternde Grundgesteze eine zweckgemäße Entwickelung und hiemit dem ...

  5. Wurde auf den Karlsbader Konferenzen von 1819 eine weitere Ausgestaltung der Bundesakte beschlossen, so legten sich die deutschen Regierungen mit der Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1819 auf eine weitere Regelung der Bundesangelegenheiten fest. Die 65 Artikel wurden am 8. Juni 1820 von der Frankfurter Bundesversammlung einstimmig angenommen.

  6. Die Annahme der Wiener Schlußakte erfolgte am 8. Juli 1820 durch folgenden Beschluß des Plenums der Bundesversammlung (Protokolle der deutschen Bundesversammlung 1820, § 2):

  7. Im Jahr 1820 wurde durch die Wiener Schlussakte die Verfassung des Deutschen Bundes vollendet, der sich in erster Linie als ein Verteidigungsbündnis sah. Damit waren die Hoff nungen vieler, die sich in den Befreiungskriegen. engagiert hatten, endgültig gestorben, dass es einen deutschen Nationalstaat geben würde.