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  1. bundesregierung.de. Die Bundesregierung ( BReg) [1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das ...

  2. Oktober 1961. Die Deutsche Bundesbank ( kurz: BBk, international auch: DBB) ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung .

  3. Zollbeamter auf einer Baustelle. Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung. Sie ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt. [3] Die Bundeszollverwaltung umfasst sowohl die Vollzugsdienste mit polizeilichen Befugnissen als auch die fiskalische Steuer- und Abgabenverwaltung .

  4. Zoll (Behörde) Zollverwaltung, häufig auch der Zoll ( französisch douane ), ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen.

  5. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [2] ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin, [3] seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Geleitet wird das Ministerium von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser ( SPD ).

  6. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Industrieemissionsrichtlinie wurde in Deutschland im April 2013 in nationales Recht umgesetzt. [24] [25] Neben anderen Gesetzen aus dem Umweltrecht – wie dem Wasserhaushaltsgesetz , dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem UVP-Gesetz – wurden auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und verschiedene Verordnungen zum BImschG geändert. [26]

  7. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine Bundesanstalt mit Sitz im hessischen Offenbach am Main. Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ( § 1 Abs. 1 DWDG ). Die Bundesoberbehörde ist der nationale zivile meteorologische Dienst ...