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  1. Bezirksregierung Düsseldorf (Gebäude) Das Gebäude der Bezirksregierung an der Cecilienallee 1–2 in Düsseldorf - Pempelfort wurde 1907–1911 nach Plänen von Traugott von Saltzwedel im Stil des Neobarock erbaut und am 19. Oktober 1911 eingeweiht. [1] Seinerzeit als repräsentativer Sitz der Königlich Preußischen Regierung zu Düsseldorf ...

  2. Die Bezirksregierung Düsseldorf - Internationaler Austausch berät in landesweiter Zuständigkeit Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die EU-Geschäftsstellen der jeweiligen Bezirksregierungen unterstützen die Berufskollegs bei der Planung, Durchführung und Evaluation europäischer Bildungsprojekte. Das Erasmus+ Netzwerk NRW steht interessierten ...

  3. Das Schulministerium nimmt die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen des Landes wahr und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Es sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen. Sein Sitz ist Düsseldorf.

  4. Berufskolleg Kaufmannsschule. Das Berufskolleg Kaufmannsschule und die Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen: Steuerfachangestellte, Industriekaufleute, Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und Kaufleute für IT-Systemmanagement mit B.A. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.

  5. Die textlichen Ziele und Grundsätze zum Themenbereich Hochwasser finden sich in Kapitel 4.4.4 des RPD. Seit September 2021 ist zudem bei Planungen der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) zu beachten. Die von der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf verfassten Anwendungshinweise zum ...

  6. Für verschiedene Förderprogramme des Landes und des Bundes ist die Bezirksregierung als bearbeitende und bewilligende Behörde zuständig. Auch einige Förderungen im Rahmen von Programmen der Europäischen Union werden von der Bezirksregierung umgesetzt. Die Bandbreite reicht von der Denkmal- und Heimatförderung über Förderungen im Schul- und Umweltbereich bis zur Wirtschaftsförderung.

  7. Denn die Schulträger müssen vor Umsetzung solcher Maßnahmen die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf einholen, welche von Dezernat 48.02 – Schulorganisation, Schulentwicklungsplanung erteilt wird. Für weitere Informationen zu den in § 81 Abs. 2 SchulG NRW genannten schulorganisatorischen Maßnahmen steht Ihnen nachfolgend der Leitfaden Schulorganisation samt Anlagen als Download ...