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  1. In Anlehnung an die lange föderale Tradition von den Reichsständen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zu den Gliedstaaten des Deutschen Reichs, im Kontrast zum totalitären Einheitsstaat in der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf Anregung der Westalliierten in den Frankfurter Dokumenten wurde im Grundgesetz Deutschland als Bundesstaat konzipiert, eine Entscheidung, die nach ...

  2. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und Bund). Wie die historische Realität zeigt, deckt ...

  3. Diese Sätze sind in den ersten drei Absätzen des Artikels 20 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie werden als "Verfassung in Kurzform" bezeichnet, denn sie enthalten deren wichtigste Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit.

  4. Bundesstaat. Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Länder) zu einem Gesamtstaat (Bund). Das politische Prinzip des Bundesstaats ist der Föderalismus (lateinisch „foedus“: Bündnis, Vertrag). Dieser steht für das einheitliche Auftreten nach außen und die Verteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern im Inneren.

  5. 3. Okt. 2018 · Bevölkerung: 3.751.351 (Schätzung 2010) Hauptstadt: Oklahoma City Angrenzende Staaten: Kansas, Colorado, New Mexico, Texas , Arkansas und Missouri Landfläche : 181.195 km² (69.898 Quadratmeilen) Höchster Punkt: Black Mesa auf 1.515 m (4.973 Fuß) Niedrigster Punkt: Little River, 88 m (289 Fuß) Oklahoma ist ein Bundesstaat im zentralen ...

  6. Februar 1949. 1. Februar. Das kommunalpolitische Programm von Oberbürgermeister Ernst Reuter wurde vom Westberliner Stadtparlament einstimmig gebilligt. Es forderte u. a. den Einschluss Berlins in eine westdeutsche Bundesrepublik, die Verstärkung der Luftbrücke und die Einführung der DM als alleiniges Zahlungsmittel in Westberlin. 2.

  7. 1 1945 Ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949 Nr. 1 Inhalt: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Grundgesetz I, Die Grundrechte für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. M i 1949. Der Parlament rische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung fe tge¬ stellt, aß as am 8. Mai s J hres 1949 vom ...