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  1. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld bewegt sich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Sie bemisst sich anhand festgelegter Kriterien wie der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, vorangegangener Arbeitslosigkeit und Ihrem Alter. Bei einer Kündigung nach dem 58.

  2. los und bekommen kein Arbeitslosen-geld mehr. 165 Euro dürfen Sie zu Ihrem Arbeitslosengeld hinzuverdienen. Sollten Sie mehr als 165 Euro verdie-nen, wird dies auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Bitte teilen Sie Ihre Nebenbeschäftigung vor Arbeitsaufnahme mit. Sie erhalten eine Bescheinigung, die Ihr Arbeitgeber ausfüllen muss.

  3. 25. Aug. 2023 · Oder muss ich die AHV mit 63 Jahren vorbeziehen?». Überbrückungsleistungen kann erhalten, wer ab dem Monat, in dem er oder sie 60 wird, bei der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird und dazu eine Reihe von weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (siehe mehr dazu im Ratgeber unten). Zuständig ist in den meisten Kantonen die kantonale ...

  4. Arbeitslosengeld – längerer Anspruch. Generell kann eine anspruchsberechtigte Arbeitsuchende/ein anspruchsberechtigter Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Aufgrund verschiedener Umstände (längere durchgängige Beschäftigung in einem Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung, Alter der Arbeitsuchenden/des ...

  5. Für ältere Arbeitnehmerinnen/ältere Arbeitnehmer, insbesondere für solche, die bereits kurz vor der Pension stehen, gibt es unterschiedliche Maßnahmen und finanzielle Leistungen: Aktuelle Informationen über Maßnahmen und Leistungen für ältere Arbeitnehmer, Anfechtung der Kündigung, Arbeitslosengeld etc.

  6. 26. Mai 2023 · Die meisten Arbeitnehmer sind pflichtversichert mit Ausnahme von Minijobbern. Die haben keinen Anspruch auf ALG, wenn sie arbeitslos werden. Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Ar­beits­lo­sen­geld ...

  7. Fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt sollen Langzeitarbeitslose ein Überbrückungsgeld (der Kurier berichtet) in der Höhe von 70 Prozent (Nettoersatzrate) bekommen. „Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat und dann arbeitslos wird, darf nicht zum Bittsteller werden. Hier geht es auch um Würde.“. ÖGB-Präsident ...