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  1. Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote. Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen.

  2. Die Heimaufsicht beim Kreis Gütersloh ist Teil der Abteilung Soziales. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG), das für alle Wohn- und Betreuungsangebote gilt.

  3. www.kreis-guetersloh.de › NRW:entry:1289-VLR › heimaufsichtHeimaufsicht | Startseite

    Heimaufsicht. Leistungsbeschreibung. Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote. Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen. Gasteinrichtungen sowie.

  4. Position: Heimaufsicht: Ansprechpartnerin für Teile von Gütersloh, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Telefon: +49 5241 85-2335. E-Mail: p.kuhlbusch@kreis-guetersloh.de

  5. Heimaufsicht: Ansprechpartnerin für Teile von Gütersloh.

  6. Auf dieser Seite finden Sie übersichtlich und verständlich aufbereitet Informations- und Beratungsangebote, Angebote zur Unterstützung und Entlastung der Pflege zuhause und Angebote mit „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung in Betreuungseinrichtungen.

  7. Eine erweiterte Suche, über den Kreis Gütersloh hinaus in ganz NRW, bietet ihnen der Heimfinder NRW. Stationäre Einrichtungen unterliegen dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) und werden von der Heimaufsicht überwacht.