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  1. Ihren Studienabschluss erwerben Sie entweder aufgrund einer Hochschulprüfung, einer Staatsprüfung oder einer kirchlichen Prüfung. Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen werden, sind mit der Verleihung eines akademischen Grades verbunden. Hierzu zählen der Bachelor- und Mastergrad, der Diplomgrad sowie der Magistergrad.

  2. 12. Aug. 2023 · Sie sind jedoch kaum mit erstem und zweitem juristischem Staatsexamen zu vergleichen, dienen aber jedenfalls zum Erwerb eines akademischen Grades. Was darf der Diplom-Jurist? Das 1.

  3. 25. Aug. 2010 · Hey, ich studiere an der Uni Köln auf 1. Staatsexamen Sek II. Mein Studiengangwurde vor gut einem Jahr exakt in den "Master of Education / Master of Science "Wirtschaftspädagogik"" umgewandelt. Da ich mich beruflich international orientieren muss/will (nicht in die Schule), möchte ich gerne mein 1.Staatsexamen als Master anerkennen lassen.

  4. 15. Mai 2024 · Rechtswissenschaft Staatsexamen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Überichten, die Ihnen transparent die Details und Regelungen eines ordnungsgemäßen Studiums aufzeigen und Ihnen auf diese Weise die Planung Ihres Studiums erleichtern sollen. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des juristischen Prüfungsamtes.

  5. Hochschulabschluss. Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch staatliche oder kirchliche Prüfung bezeichnet. In Deutschland verfügen im Jahr 2012 gut neun Millionen Personen oder knapp 13 Prozent der Bevölkerung über einen Hochschulabschluss. [1]

  6. Prof. Dr. med. Professor Doktor medicinae: Nach Abschluss der Habilitation samt Prüfung erlangt man diese Dienstbezeichnung bzw. diesen akademischen Titel. Vorrausetzung ist die Promotion. Zusätzlich unterscheidet man zwischen: Universitätsprofessor: Professor an Universitäten. Außerplanmäßiger Professor: Professoren, die nicht auf einer ...

  7. Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird [1] und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.