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  1. März 1990 unter der Regierung Modrow, dem so genannten Modrow-Gesetz, war Bürgern der DDR die Möglichkeit eröffnet worden, nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch die dazugehörigen Grundstücke nach den damals geltenden Preisbestimmungen der DDR zu kaufen. Diese galten bis zum 30. Juni 1990, dem Tag vor der Währungs- und Wirtschaftsunion der beiden deutschen Staaten.

  2. Die rechtliche Grundlage für die Auflassungsvormerkung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den folgenden Paragrafen: § 883 BGB regelt die Vormerkung im Allgemeinen und stellt klar, dass eine Vormerkung im Grundbuch den anspruchsberechtigten Käufer vor späteren Rechtsänderungen schützt.

  3. 19. Sept. 2007 · Im Ratgeber Nr. 813 vom 12. September 2007 begann unser Autor, Rechtsanwalt Prof. Dr. DIETRICH MASKOW, Berlin-Mitte, mit der Erläuterung eines Urteils des Bundesgerichtshofs zu den Grundstückskaufverträgen nach dem so genannten Modrow-Gesetz. Im ersten Teil beschäftigte er sich mit den Hintergründen. Im zweiten Teil geht es um Möglichkeiten zu endgültiger Lösung.

  4. 23. Nov. 1999 · Zwischen März und Oktober 1990 machten rund 300.000 DDR-Bürger von dem Modrow-Gesetz Gebrauch. Kurz vor der Wiedervereinigung wurde das Gesetz dann wieder durch die DDR-Volkskammer gestoppt ...

  5. 17. Juni 1998 · In einer bestimmten Phase der Grundstücksverkäufe auf Grundlage des Verkaufsgesetzes vom 7. März 1990 (»Modrow-Gesetz«) wurde der Abschluß davon abhängig gemacht, daß als Punkt 2 a in das allgemein verwandte Kaufvertragsformular ein Vorkaufsrecht für den Magistrat zu den Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages aufgenommen wurde.

  6. Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbuchsachen. § 32 III Nr. 1 (weggefallen) (zu § 311b I) Telemediengesetz (TMG) Allgemeine Bestimmungen. § 3 III Nr. 3 (Herkunftslandprinzip) Bürgerliches Gesetzbuch § 311b - (1) 1 Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu ...

  7. 14. Jan. 2008 · Nach dem "Modrow-Gesetz" vom März 1990 konnten DDR-Bürger, die Eigenheime auf "volkseigenem" Land gebaut hatten, diese Grundstücke nach der Wende zu den im Osten üblichen Baulandpreisen kaufen.