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  1. 11. Juli 2023 · Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt ...

  2. Jedes Jahr wieder erwarten Betriebe, die in Kurzarbeit sind, die neuen Kurzarbeitergeld-Tabellen. Für das Jahr 2023 sind diese inzwischen veröffentlicht. Allerdings gilt es dabei besonders im Januar 2023 zu beachten, dass es hier noch zu Änderungen kommen kann. Dies hängt mit der Aktualität des Steuerablaufplans zusammen.

  3. zur Sozialversicherung zu tragen haben (Geringver-diener), gilt eine besondere Tabelle, die Sie bei der Agentur für Arbeit anfordern können. Bei der Wahl des steuerlichen Faktorverfahrens nach § 39f Einkommensteuergesetz kann das Kurzarbeitergeld nur maschinell errechnet und nicht aus der Kug-Tabelle abgelesen werden. kug050c-2022 Seite 1 von 18

  4. Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste. Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die soziale Absicherung. Weiterbildung und Qualifizierung.

  5. 655,49 €. Bei der Wahl des steuerlichen Faktorverfahrens nach § 39f Einkommensteuergesetz kann das Kurzarbeitergeld nur maschinell errechnet und nicht aus der Kug-Tabelle abgelesen werden. Auszug aus der Tabelle zur Berechnung des Kug für 2023 (die im Beispiel verwendeten Werte sind hervorgehoben):

  6. zur Sozialversicherung zu tragen haben (Geringverdiener), gilt eine besondere Tabelle, die Sie bei der Agentur für Arbeit anfordern können. Bei der Wahl des steuerlichen Faktorverfahrens nach § 39f Einkommensteuergesetz kann das Kurzarbeitergeld nur maschinell errechnet und nicht aus der Kug-Tabelle abgelesen werden.

  7. 1. Juli 2023 · Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmende. In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2023 bestand die Möglichkeit, dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Ab dem 1. Juli 2023 besteht für diese Personengruppe kein Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld.