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  1. de.wikipedia.org › wiki › StaatStaat – Wikipedia

    Nicht jeder Staat braucht also souverän zu sein, um als existenter Staat angesehen zu werden. Weitere Staaten und staatsähnliche Einheiten werden nicht von den Vereinten Nationen anerkannt, jedoch von einem Teil der weltweit anerkannten Staaten (→ Liste der von den Vereinten Nationen nicht als selbstständige Staaten anerkannten Gebiete):

  2. Militär, Politik. allmächtig · selbstständig · souverän · uneingeschränkt · unumschränkt absolut geh. · autokratisch fachspr. Achtung gebietend · Ehrfurcht gebietend · achtunggebietend · ehrfurchtgebietend · erhaben · hoheitsvoll · majestätisch · souverän. gelassen · sicher · souverän · überlegen locker ugs.

  3. Souveränität Ein Staat ist normalerweise von keiner anderen Macht abhängig, er gibt sich seine eigenen Gesetze. Er ist souverän. Die Polizei, das Militär und andere Staatsorgane üben die Staatsgewalt aus. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und dass die Unabhängigkeit des Staates von keiner anderen Macht bedroht wird.

  4. dem üblichen Status eines souveränen Staates. Zum einen behielten sich die Westmäch-te bestimmte Regelungs- und Entscheidungskompetenzen vor, die sie aus der Über-nahme der Regierungszeit der Vier Mächte im Jahre 1945 herleiteten. Die Vorbehalte betrafen die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwort-

  5. Staatenbund. Der Staatenbund (auch völkerrechtlicher Verein, teilweise – streng nur im Falle eines „organisierten Staatenbundes“ [1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten ( Mitgliedstaaten, [2] als Gliedstaaten [3] oder Bundesglieder bezeichnet) mit eigener Organisation auf Bundesebene.

  6. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen. Weiter lesen.

  7. Souveränität. Höchste Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staates ( Hoheitsrechte) und nach außen ( Völkerrecht ). Im Absolutismus wurde der Fürst/König »von Gottes Gnaden« als Souverän anerkannt. Seit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Französischen Revolution ist das Volk der Souverän, der ...