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Das Institutionskennzeichen (IK) gemäß § 293 SGB V ist ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber Trägern der Sozialversicherung. Jeder Leistungserbringer benötigt zwingend für jede Betriebsstätte ein Institutionskennzeichen.
aok.de Leistungen & Services Unsere Services für Versicherte Sozialversicherungsausweis Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis): die wichtigsten Infos Spätestens, wenn eine Person in Deutschland erstmals eine Tätigkeit aufnimmt, erhält sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungsnummer, die ein Leben lang bestehen bleibt.
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Karriere machen heißt für uns: Besser gemeinsam weiterkommen – im Job oder in der Ausbildung bei der Gesundheitskasse.
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Hier können Versicherte ihre Mitgliedsbescheinigung (Krankenkassenbescheinigung) online beantragen. Für Arbeitnehmer Rentner Studierende