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  1. Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die es den Leistungsberechtigten ermöglichen soll, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Das Sozialgesetzbuch (SGB) unterscheidet zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ...

  2. Hinweise zur Interpretation. Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken. Ein Fünftel verfügt über kein angerechnetes Einkommen. Weitere 37 Prozent beziehen nur ein geringes Einkommen von unter 400 Euro.

  3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. • für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, • für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, • für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, • für kostenaufwendige Ernährung, • für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  4. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Lebt man zusammen mit einem Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, sind auch deren Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen.

  5. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung. Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfe trägers. Auch hier kann die Grundsicherung unabhängig davon gezahlt werden, ob Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

  6. Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können.

  7. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Erwachsenen, die im Alter oder bei unbefristeter voller Erwerbsminderung zu wenig Einkommen und Vermögen haben, insbesondere, weil sie keine Rente bekommen, oder weil ihre Rente nicht reicht, um davon zu leben.

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