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  1. 100 3 Der Ausnahmezustand in der Weimarer Republik 1981: 688) . Die Notverordnungen waren mit Überwindung der Ausnahme quasi obsolet, da ihnen die Grundlage entzogen war. Ebenfalls aus der temporären Betrachtung heraus ist festzuhalten, dass Art. 48 Abs. 2 der WRV dem Reichspräsidenten mit der Diktaturgewalt nicht aus-

  2. Besondere Bedeutung erlangten die Notverordnungen in der Anfangs- und Endphase der Weimarer Republik. Die Verfassung von 1919 bot die Möglichkeit von Notverordnungen auf der Grundlage von Art. 48, dem sog. Diktaturparagraph, der 1923/24 und zwischen 1930 und 1933 mehrfach angewendet wurde. Er ermächtigte den

  3. 20. Juli 2007 · Anfang vom Ende der Weimarer Republik. Am 20. Juli 1932 erließ Reichspräsident von Hindenburg eine Notverordnung, die die Absetzung der Staatsregierung Preußens verfügte. Diese staatsrechtlich ...

  4. Die Weimarer Verfassung war die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands. Das Deutsche Reich konstituierte sich 1919 als parlamentarische Republik. Der auf vier Jahre nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gewählte Reichstag übte die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive aus.

  5. Außerdem ermächtigte Artikel 48 der Weimarer Verfassung den Reichspräsidenten bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einen Ausnahmezustand zu verhängen, die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und Notverordnungen zu erlassen. Damit blieben die wichtigen Prinzipien der Demokratie im Notstand unbeachtet. Die beiden Artikel gaben dem Reichspräsidenten somit einen ...

  6. Notverordnung. Das Notverordnungsrecht ist in Artikel 48 der Weimarer Verfassung geregelt und verleiht dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Ursprünglich ist die Verordnung zum Schutz der Republik und zur beschleunigten Gesetzgebung in Krisenzeiten gedacht.

  7. www.weimarer-republik.net › themenportal › chronik-1918-bisOktober 1931 / Weimarer Republik

    Oktober 1931. 6. Oktober. Die „Dritte Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung von politischen Ausschreitungen“ wird von Hindenburg unterzeichnet und tritt in Kraft. In der Notverordnung sind vor allem Bestimmungen zur Arbeitslosenfürsorge enthalten, mit denen die weitere Tolerierung der Reichsregierung ...