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  1. Der Bundesrat hat 16 Ausschüsse. Die Aufgabenverteilung entspricht im Wesentlichen der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem Sachverstand der Bundesregierung der des Bundesrates bzw. der der Länder unmittelbar gegenüber. In den Ausschüssen für Auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sind die ...

  2. Sie unterstützen die Arbeit der Ausschüsse administrativ, or-ganisatorisch und fachlich. Organisatorisch gehören diese Sekretariate – bis auf drei Ausnahmen – innerhalb der Bundestagsverwaltung zur Unterabteilung PA – Aus-schüsse. Maßgeblich bestimmt wird die Tätigkeit der Ausschüsse durch die Geschäftsordnung des Deutschen ...

  3. Die Themen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen erfahren seit Jahren eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit. Bei den Themen Bau und Wohnen stellen sich unterschiedliche Herausforderungen. Während einige Kommunen mit rückläufigen Bevölkerungszahlen und Leerständen zu kämpfen haben, geht es in ...

  4. Die Vorsitzende, MdB Jana Schimke, mit S.E. Ahmed Issa, Minister für Tourismus und Altertümer der Arabischen Republik Ägypten und Frau Frau Nora Ali, Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus und Luftfahrt des ägyptischen Parlaments vor dem Gespräch am 9. November 2023Deutscher Bundestag/Verwaltung)

  5. Die 26 Mitglieder der Kommission setzen sich aus dreizehn Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Kommission hat dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages und am 12. Mai 2023 ihren Abschlussbericht vorgelegt.

  6. Außer den ständigen, für die gesamte Wahlperiode eingesetzten Ausschüssen gibt es auch Untersuchungsausschüsse oder solche, die nur für ein bestimmtes Thema (Sonderausschuss) gedacht sind. Die Ausschüsse beschließen nach dem seit 1. Januar 2023 geltenden geänderten Paragraf 69 der Geschäftsordnung in eigener Zuständigkeit, ob und ...

  7. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes zuständig und hat drei Hauptaufgaben: Nach jeder Bundestagswahl prüft der sogenannte 1. Ausschuss Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl.