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  1. Für die Republik war es bis 1929 eine Zeit innenpolitischer Ruhe mit wirtschaftlichem Aufschwung und kultureller Blüte. Die "Goldenen Zwanziger" endeten mit der im Oktober 1929 beginnenden Weltwirtschaftskrise, in der Armut und Verzweiflung schnell um sich griffen. Mit Erfolg entfesselten die Gegner der Weimarer Republik von rechts und links ...

  2. Präsidialkabinett Definition. Als Präsidialkabinett bezeichnest du die letzten drei Reichsregierungen der Weimarer Republik . Sie wurden zwischen 1930 und 1933 gebildet und endeten mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. Die Präsidialkabinette (Regierungen) hatten keine Mehrheit im Reichstag (Parlament).

  3. Einschließlich der Pfalz zählte man im Freistaat am 15. Februar 1919 113.025. Allerdings war die Arbeitslosigkeit ungleich verteilt. Auf die großen Industriestädte München, Nürnberg und Augsburg entfielen allein 64.917 registrierte Arbeitslose. Von diesen erhielten 50.804 wegen Bedürftigkeit die Elu.

  4. Die Weimarer Republik im Zeichen der Krise. Die Geschichte der Weimarer Republik wird in der Regel mit dem Begriff der Krise verbunden. Dies ist insofern berechtigt, als es massive politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Problemlagen gab, die immer wieder zu Zuspitzungen führten – etwa im "Krisenjahr" 1923, in dem sich ...

  5. Petzold, Joachim. "SPD und KPD in der Endphase der Weimarer Republik: Unüberwindbare Hindernisse oder ungenutzte Möglichkeiten?". Die deutsche Staatskrise 1930 - 1933: Handlungsspielräume und Alternativen, edited by Heinrich August Winkler, Berlin, Boston: De Gruyter Oldenbourg, 1992, pp. 77-98.

  6. Das streng demokratische Verhältniswahlrecht hat auch seine Schattenseiten. In der Endphase der Weimarer Republik fällt die Parteienlandschaft immer mehr auseinander. Was wir heute als Fünf-Prozent-Klausel kennen, gab es in der Weimarer Verfassung nicht. Damit konnten Splitterparteien in den Reichstag gelangen und dessen Arbeit erschweren.

  7. Die Endphase der Weimarer Republik. Reichspräsident: Paul von Hindenburg Ab 1927: Schwierige Mehrheitsfindung Berufung auf Art. 48 RV + Art. 25 RV => Auflösung des Reichstages, Ermächtigungsgesetz über Reichskanzler Aber: Erhaltung der Republik, Verfassungstreue