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  1. Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde ...

  2. Die Niederschrift der 47. Sitzung des Stadtrates Unkel der Wahlperiode 2019 – 2024 am 09.04.2024 finden Sie hier. Baustelleninfos aktuelle Informationen über alle Baustellen in der Stadt Unkel und in der Verbandsgemeinde finden Sie unter www.verkehr.rlp.de. Doppelhaushalt 2023/2024 Der Doppelhaushalt der Stadt Unkel ist online. Sie finden ...

  3. Stadtbürgermeisterwahlen. Wie beantrage ich...? Wer ist zuständig für...? Bürgerservice. Im Ratsinformationssystem finden Sie alle Gremien der Stadt Unkel sowie Protokolle der jeweiligen Stadtratsitzungen und Satzungen, sofern diese für die Veröffetlichung freigegeben wurden. Das Leitbild der Stadt Unkel können Sie hier herunterladen ...

  4. Verbandsgemeindeverwaltung Unkel Linzer Straße 4 53572 Unkel. Telefon: 02224 1806-0 E-Mail: Öffnungszeiten: Montags - freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zusätzlich donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. und nach Vereinbarung

  5. Im Ratsinformationssystem finden Sie alle Gremien der Stadt Unkel sowie Protokolle der jeweiligen Stadtratsitzungen und Satzungen, sofern diese für die Veröffetlichung freigegeben wurden.

  6. Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde ...

  7. Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde ...